Elterngeld wird ungleich besteuert 

Elterngeld-Bezieher in Hessen werden in steuerlicher Hinsicht benachteiligt. Wie der Hessische Rundfunk berichtet, wird ihr Elterngeld auf das persönliche Einkommen angerechnet. In anderen Bundesländern, z.B. in Sachsen, ist das nicht so. Darauf reagierte der Lohnsteuerhilfeverein Hessen mit starker Kritik.

Grundsätzlich ist das Elterngeld steuerfrei. Jedoch rechnen die Finanzämter in Hessen das Elterngeld zu dem zu versteuernden Einkommen hinzu – dadurch steigt dann auch durch den "Progressionsvorbehalt" der persönliche Steuersatz. Für den Landesvorsitzenden des Lohnsteuerhilfevereins, Dieter Gonze, handelt es sich dabei um eine steuerliche Ungleichbehandlung.

Fraglich ist derzeit, ob die hessischen Finanzämter das Elterngeld überhaupt in voller Höhe beim Progressionsvorbehalt berücksichtigen dürfen. Dabei spielt das so genannte Mindestelterngeld die entscheidende Rolle: Der Basisbetrag von 300 Euro steht allen Eltern unabhängig von ihrem Einkommen zu.

Gonze sieht in diesem Sockelbetrag eine Sozialleistung. Diese dürfte, ähnlich dem Kindergeld, bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes gar nicht als Einkommen angerechnet werden. Dieser Lesart folgen auch die sächsischen Finanzämter.

Das Finanzministerium im hessischen Wiesbaden dagegen bestätigt die unterschiedliche Handhabung und beruft sich dabei auf die gesetzliche Regelung, wonach das Elterngeld einschließlich des Mindestbetrages dem "Progressionsvorbehalt" unterliege.

Nach Informationen des hessischen Rundfunks wollen die Bundesländer im September über eine einheitliche Regelung nachdenken, da der Grundsatz der gleichen Besteuerung verletzt wird. Mutmaßungen zufolge soll Sachsen dazu gebracht werden, die elternfreundliche Regelung aufzugeben, schreibt hr-online.

Steuerexperte Gonze empfiehlt Eltern in Hessen dennoch, gegen ihren Steuerbescheid spätestens vier Wochen nach Erhalt Einspruch einzulegen. Ohne Einspruch verfallen mögliche Ansprüche auf Steuer-Rückzahlungen.
Der Vorsitzende des Lohnsteuerhilfevereins Hessen geht momentan davon aus, dass sich irgendwann der Bundesfinanzhof mit der Frage der steuerlichen Behandlung des Mindestelterngeldes beschäftigen wird.